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Anwendersicherheit

TRBA 250 Abschnitt 4.2.4 fordert Sicherheitsprodukte

Die Technischen Regeln für Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtspflege (TRBA 250) wurden im Juli 2006 geändert und ergänzt. Ab dem 01. August 2007 gilt die aktualisierte Version der TRBA 250 Abschnitt 4.2.4 uneingeschränkt bezüglich der Umstellung auf sichere Instrumente. Wir haben für Sie aktuelle Basisinformationen zur Umsetzung der TRBA 250 in Kliniken und für den ambulanten Markt zusammengestellt:

Hintergrundinformationen
Sicherheitsprodukte
Service und Dienstleistungen

Informationen für die tägliche Anwendung von Medizinprodukten. Für Ihre Sicherheit.