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Creutzfeldt-Jakob-Krankheit

Stellungnahme des Arbeitskreises Instrumentenaufbereitung bei Verdacht auf Creutzfeldt-Jakob-Krankheit
Wiederverwendbares Instrumentarium, das zur Behandlung von Patienten mit Verdacht auf Creutzfeldt-Jakob-Erkrankung eingesetzt wurde, muß nach speziellen Verfahren aufbereitet werden. Die unterschiedlichen Empfehlungen können vom "Arbeitskreis Instrumentenaufbereitung" bezüglich ihrer Wirksamkeit nicht bewertet werden. Da jedoch verfahrensabhängig ein erheblicher Einfluß auf die Werterhaltung von wiederaufbereitbarem Instrumentarium besteht, empfiehlt der Arbeitskreis ein Verfahren festzulegen, das die folgenden Kriterien beachtet:

  • Bei einer Tauchbehandlung darf kein Natriumhypochlorit (Chlorbleichlauge) eingesetzt werden, da durch Kontakt irreversible Korrosionsschäden an Instrumenten verursacht werden.
  • Bei Verwendung von Natronlauge dürfen Werkstoffe wie Aluminium aufgrund ihrer Unbeständigkeit nicht eingesetzt werden.
  • Zwischen einer Tauchbehandlung und der Sterilisation muß eine Reinigung inkl. der notwendigen Spülung stattfinden, damit die Rückstände aus der Tauchbehandlung vor der Sterilisation entfernt werden. Die Reinigung sollte vorzugsweise maschinell erfolgen.