Übertragung und Infektionsrisiko
Die Verbreitung von MRE erfolgt vorrangig über kontaminierte Hände des medizinischen Personals. Deshalb gilt laut Robert Koch-Institut die Händehygiene als die entscheidende Maßnahme der Infektionsprävention. Mit der Kampagne Aktion Saubere Hände, die auch B. Braun als Partner unterstützt, macht das Institut auf die Wichtigkeit der Händedesinfektion in deutschen Gesundheitseinrichtungen aufmerksam.
MRE-Infektionen
Durch MRE ausgelöste Infektionen gehören zu den häufigsten Komplikationen medizinischer Behandlungen. Besonders die Fälle, bei denen sich Patienten mit dem Methicillin-resistenten Staphylococcus aureus (MRSA) anstecken, weisen einen schweren Krankheitsverlauf auf.
Risikofaktoren für eine MRE-Infektion:
- Längere Krankenhausaufenthalte
- Behandlungen in Intensivpflegeeinheiten
- Antibiotikabehandlung
- Engere Kontakte mit kolonisierten Menschen
- Intravasale Katheter (z. B. Zentralvenöser Katheter, Dialyse-Shunt)
- Infektionen (Hepatitis, HIV, Influenza), Immunsuppression
- Wunden (postoperativ, Verbrennungen)
- Chronische Hautläsionen (Ulcus cruris, Dekubitus)
Eine MRE-Infektion ist nicht allein für den Patienten eine bedrohliche Situation: Der Ausbruch von z. B. MRSA in einem Krankenhaus kann auch zu einer ernsthaften ökonomischen Belastung für die jeweilige Klinik werden, denn jede Infektion verursacht Kosten für Isolierungsmaßnahmen, Diagnostik und Therapie.
Betriebswirtschaftliche Kosten entstehen auf folgenden Ebenen:
- Durch Zunahme von MRSA ergibt sich eine höhere Anzahl behandlungspflichtiger Infektionen.
- Um die Weiterverbreitung von MRSA zu verhindern, ist eine Isolierung notwendig.
- Es entstehen zusätzliche Personalkosten für Sanierungsmaßnahmen, sowie Kosten für Sanierungsprodukte, Desinfektion und Schutzkleidung.
- MRSA Infektionen erhöhen die Krankenhausverweildauer.
- Zusätzliche Laborkosten fallen für Screening-Maßnahmen an.
Meldepflicht
Jeder Nachweis des Krankheitserregers MRSA aus Blut oder Hirnflüssigkeit muss von den medizinischen Untersuchungslaboratorien an die zuständigen Gesundheitsämter gemeldet werden.
Eine entsprechende Verordnung, mit der die Labormeldepflicht nach dem Infektionsschutzgesetz ausgedehnt wird (Labormeldepflicht-Anpassungsverordnung), ist seit 2009 in Kraft. Die Einführung der Meldepflicht für MRSA ist eine von 42 Aktionen im Gesundheitssektor der Deutschen Antibiotika-Resistenzstrategie (DART).