Vergütung für den Kampf gegen MRSA
Mit den Änderungen des Infektionsschutzgesetzes haben seit dem 01. April 2012 Vertragsärzte die Möglichkeit, Diagnostik und Behandlung von MRSA abzurechnen. Neu nach § 87 Abs. 2a Sozialgesetzbuch V sind folgende Leistungen in den Einheitlichen Bewertungsmaßstab aufgenommen: „Ärztliche Leistungen zu Diagnostik und ambulanter Eradikationstherapie einschließlich elektronischer Dokumentation von Trägern mit dem multiresistenten Staphylococcus aureus (MRSA)“.
Die Vergütung erfolgt außerhalb der morbiditätsorientierten Gesamtvergütung.
Die neuen GOP-Ziffern (Stand: April 2015) im Einzelnen:
Die Abrechnung der Gebührenordnungspositionen ist an konkrete fachliche Anforderungen gebunden, die im Anhang zur Vergütungsvereinbarung (www.kbv.de) geregelt sind.
30940
Erhebung des MRSA-Status eines Risikopatienten gemäß Nr. 3 der Präambel 87.8 bis sechs Monate nach Entlassung aus einer stationären Behandlung (35 Punkte (3,60 €) – 1x im BHF)
30942
Behandlung und Betreuung eines Risikopatienten gemäß der Nr. 3 der Präambel 87.8, der Träger von MRSA ist oder einer positiv nachgewiesenen MRSA-Kontaktperson gemäß der GOP 86776 (133 Punkte (13,66 €) – 1x im BHF, 1x je Sanierungsbehandlung)
30944
Aufklärung und Beratung eines Risikopatienten gemäß der Nr. 3 der Präambel 87.8, der Träger von MRSA ist oder einer positiv nachgewiesenen MRSA-Kontaktperson gemäß der GOP 86776 im Zusammenhang mit der Durchführung der Leistung der GOP 86772 (90 Punkte (9,24 €) – je vollendete 10 min., höchstens 2 x je Sanierungsbehandlung)
30946
Abklärungs-Diagnostik einer Kontaktperson nach erfolgloser Sanierung eines MRSA-Trägers
(32 Punkte (3,29 €) – 1 x im BHF)
30948
Teilnahme an einer MRSA-Fall- und/oder regionalen Netzwerkkonferenz gemäß Anhang § 3 Nr. 2 (46 Punkte (4,73 €) – 1 x im BHF)
30950
Bestätigung einer MRSA-Besiedelung durch Abstrich (19 Punkte (1,95 €) – max. 2 x im BHF)
30952
Ausschluss einer MRSA-Besiedelung durch Abstrich (19 Punkte (1,95 €) – max. 2 x im BHF)
30954
Gezielter MRSA-Nachweis auf chromogenem Selektivnährboden (51 Punkte (5,24 €))
30956
Nachweis der Koagulase und/oder des Clumpingfaktors zur Erregeridentifikation nur bei positivem Nachweis gemäß GOP 86782 (25 Punkte (2,57 €))
Vergütung des Screenings multiresistenter gramnegativer Erreger (MRGN) im Vorwege von Krankenhausbehandlungen
Um der zunehmenden Bedeutung gramnegativer Erreger Rechnung zu tragen, wurde auch eine entsprechende Vergütung zum Screening multiresistenter gramnegativer Erreger in Vorbereitung auf einen Krankenhausaufenthalt in einzelnen Bundesländern eingeführt. Das Screening muss hierbei in einem Zeitraum von 7 - 14 Tagen vor geplanter Krankenhausaufnahme erfolgen und durch den einweisenden Arzt oder in dessen Auftrag durchgeführt werden.
GOP 96770
Anamnese mit Statuserhebung auf Dokumentationsbogen: Risiken und Screening-Plan
(3,55€)
GOP 96771a
Nasen-/Rachen-, Wund-, Katheterabstrich bei jedem Risikopatienten
(2,00€)
GOP 96771b
Rektalabstrich bei jedem Risikopatienten
(3,00€)
GOP 96772
Beratung und Betreuung Risikopatient bei positivem MRGN-Ergebnis, ggf. unter Einbeziehung der Kontaktpersonen; je vollendete 10 min.
(8,65€)
GOP 96773
Telefonischer Kontakt bei 3 MRGN-Befund zwischen dem Vertragsarzt und dem benannten Krankenhausansprechpartner gemäß der von der HKG bereitgestellten Liste der Ansprechpartner zur Durchführung des Vertrages. Abklärung der Grunderkrankung und der daraus resultierenden elektiven Krankenhauseinweisung unter besonderer Berücksichtigung des zusätzlichen 3 MRGN-Befundes. Terminvereinbarung und ggf. Abklärung besonderer Bedingungen für den Krankenhausaufenthalt. Berücksichtigung und Weitergabe dieser speziellen Informationen im Beratungs- und Betreuungsgespräch nach Ziffer 96772 an den Patienten.
(15,40€)
GOP 96774
Telefonischer Kontakt bei 4 MRGN-Befund zwischen dem Vertragsarzt und dem benannten Krankenhausansprechpartner gemäß der von der HKG bereitgestellten Liste mit Ansprechpartnern zur Durchführung des Vertrages. Abklärung der Grunderkrankung und der daraus resultierenden elektiven Krankenhauseinweisung unter besonderer Berücksichtigung des zusätzlichen 4 MRGN-Befundes. Terminvereinbarung und ggf. Abklärung besonderer Bedingungen für den Krankenhausaufenthalt. Berücksichtigung und Weitergabe dieser speziellen Informationen im Beratungs- und Betreuungsgespräch nach Ziffer 96772 an den Patienten.
(15,40€)