Krankenhauszukunftsgesetz - Fördertatbestand 2 Patientenportale
(§ 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 KHSFV) - digitales Entlass- und Überleitungsmanagement)

Mit B. Braun optimal aufgestellt
Allgemeines Ziel des Fördertatbestandes 2 besteht darin, den im Rahmen des Aufnahme- und Entlassprozesses entstehenden erheblichen Kommunikationsaufwand zu reduzieren, die Kommunikation und den Informationsaustausch zu beschleunigen und die Versorgungsqualität der Patientinnen und Patienten zu verbessern. Hier erfahren Sie mehr
Wussten Sie, dass ca. 18%1 aller stationären Patienten einen Nachsorgebedarf haben?
Gerade die Suche nach einem geeigneten Pflegedienst, Kurzzeitpflegeplatz oder Pflegeheim nimmt für das Klinikpersonal dabei die meiste Zeit in Anspruch. Darüber hinaus benötigen diese Patienten i.d.R. auch eine Versorgung mit Hilfsmitteln, die höchste Ansprüche an Qualität, Termintreue und Versorgung fordert.
Aber was bedeutet das für Sie als Klinik und für Ihre Patienten?
Jeder Tag, den der Patient in Ihrer Klinik unnötigerweise länger liegt, bedeutet für Sie Mehrkosten. Zusätzlich kann die Patientenzufriedenheit sinken und das Image Ihrer Klinik leiden.
Zentrale Fragen:
- Eine qualitativ hochwertige Versorgung der Patienten steht an oberster Stelle. Wie kann diese dauerhaft gewährleisten werden?
- Wie kann das ökonomische Risiko verringert werden? (z. B. längere Verweildauer, Drehtüreffekt, Fallzusammenführung)
- Wie kann eine termingerechte Entlassung bei Patienten mit einem pflegerischen Nachsorgebedarf gewährleistet werden?
- Die Rechtssicherheit beim Sektorenübergang ist Pflicht und selbstverständlich. Welche Strukturen werden dafür benötigt?
- Mit welchen Maßnahmen kann dem Pflegepersonalmangel entgegengewirkt werden?
Konzepte und Lösungen
Wir von B. Braun HomeCare zeigen Ihnen die Möglichkeiten auf, Ihren Entlassprozess in der Klinik zu standardisieren, eine digitale Lösung zu etablieren, qualifizierte Leistungserbringer zu integrieren, um Qualität und Wirtschaftlichkeit zu sichern und eine optimale Anschlussversorgung Ihrer Patienten zu gewährleisten.
Einzigartige Prozess- und Datenanalyse Ihrer bestehenden Entlassprozesse und nachgelagerten Strukturen
Gemeinsam mit den Experten aus Ihrem Haus analysieren wir bestehende Entlassprozesse und nachgelagerte Strukturen, schaffen Transparenz und etablieren ein auf Ihre Qualitätsanforderungen abgestimmtes Gesundheitsnetzwerk. Dabei legen wir gemeinsam eine Zieldefinition fest und setzen die Projektierung auf. Auf Basis einer quantitativen (§21 KHEntgG Daten) und qualitativen Analyse erarbeiten wir die SOLL-Konzeption und etablieren gemeinschaftlich das Versorgungsnetzwerk.
Verlässliche Vermittlung von pflegerischen Tätigkeiten und Koordination weiterer Leistungserbringer
- Berücksichtigung des Patientenwahlrechts
- Eine digitale Lösung in der Vermittlung von weiteren Leistungserbringern und der Vermittlung pflegerischer Tätigkeiten
- Patienten-Versorgungsstatus jederzeit digital im Blick
- Bei Bedarf Vermittlung der pflegerischen Tätigkeiten auch ohne digitale Plattform möglich
- Einzigartige Pflegedatenbank
- Weitestgehende Abdeckung aller stationärer Pflegeeinrichtungen und Pflegedienste deutschlandweit
- Tagesaktuelle Anzeige der Kapazitäten - Reduzierung der Ansprechpartner für die Mitarbeiter im Sozialdienst
- Persönlicher Kontakt zum B. Braun Service-Center
- Sicherstellung einer hochwertigen qualitativen Anschlussversorgung über definierte Leistungserbringer
- Transparenz über die Qualität und Quantität der Versorgungen
- Verlässlichkeit im Sinne von Lieferterminen bei Heil- und Hilfsmitteln
- Bei Bedarf: Übernahme der Pflegeberatung für Patienten und Angehörige
Qualitativ hochwertige Patientenversorgung mit B. Braun HomeCare
Unser Versprechen
Mit einer hohen Patientenfokussierung, einer konsequenten Qualitätsorientierung, einer durchgängigen Rechtssicherheit und Zuverlässigkeit, sowie einer langjährigen Erfahrung im Bereich der HomeCare Versorgung von Patienten in Zusammenspiel mit B. Braun als traditionelles Familienunternehmen mit mehr als 175 Jahren Expertise im Gesundheitswesen, weisen wir eine hohe Kompetenz im Sinne einer qualitativ hochwertigen Patientenversorgung auf.
Erfahren Sie mehr über B. Braun HomeCare und unsere Leistungen
unter: www.bbraun.de/homecare-versorgung
Der Nutzen für Sie
Eine Systempartnerschaft mit B. Braun unterstützt Sie bei der...
...Prozesssicherheit | ...Versorgungsqualität | ...Wirtschaftlichkeit |
Transparenz über Versorgungsstrukturen und Leistungen Bessere Planbarkeit des Entlassprozesses Ein zentraler Ansprechpartner Rechtssicherheit |
Hochwertige Anschlussversorgung nach Qualitätsanforderungen der Klinik Steigerung der Patientenzufriedenheit Imagesteigerung der Klinik |
Kürzere Verweildauern Reduktion von Wiedereinweisungen und Fallzusammenführungen Steigerung der Fallzahlen |
Ihre digitale Lösung
Ihre Daten und die Ihrer Patienten sind sicher:
Unterschiedliche Nutzer-Rollen pro Klinik |
Datenschutzkonformer Umgang mit Patientendaten |
Kein zeitlicher Aufwand durch Eingabe der Patientendaten ins System |
Einfacher Daten-Upload oder Zusendung per Fax möglich |
Cloud-Server in Deutschland |
Das sagen unsere Kunden
Lesen hier den Bericht zum Entlass- und Versorgungsmanagement von B. Braun auf dem Hauptstadtkonkress 2019
Krankenhauszukunftsgesetz
Allgemeines Ziel des Fördertatbestandes 2 besteht darin, den im Rahmen des Aufnahme- und Entlassprozesses entstehenden erheblichen Kommunikationsaufwand zu reduzieren, die Kommunikation und den Informationsaustausch zu beschleunigen und die Versorgungsqualität der Patientinnen und Patienten zu verbessern.
Ziel des digitalen Entlass- und Überleitungsmanagements ist sowohl die Entlastung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Krankenhaus im Rahmen der Organisation der Anschlussversorgung als auch die Förderung des strukturierten digitalen Datenaustausches hinsichtlich nachgelagerter Leistungserbringer.
Der Gesetzgeber sieht vor, dass bei nicht Umsetzung der Fördertatbestände 2-6 (zu denen das digitale Entlass- und Überleitungsmanagement zählt) ab 2025 ein Abschlag von bis zu 2% der stationären und teilstationären Umsätze droht.
Als erfolgreich umgesetzt gelten nur Vorhaben, welche alle fördertatsbestandsspezifischen MUSS-Kriterien vollständig erfüllen.
MUSS-Kriterien für ein digitales Entlass- und Überleitungsmanagement:
Kriterium 1: Strukturierter Datenaustausch
Sicherstellung eines strukturierten Datenaustausches zwischen Leistungserbringern und die Bereitstellung von Dokumenten auf Basis anerkannter Standards an nachgelagerte Leistungserbringer (z. B. bzgl. der Medikamenteneinnahmen, Hinweisen zur Ernährung, Einschränkungen der körperlichen Belastbarkeit, notwendigen Kontrolluntersuchungen, Ansprechpartner bei Komplikationen oder pflegerische Fragen, etc.).
Kriterium 2: Digitale Plattform
Den Mitarbeiter*innen muss ermöglicht werden, auf Basis einer digitalen Plattform innerhalb eines Netzwerkes von ambulanten und stationären Pflege- oder Rehabilitationsanbietern den Versorgungsbedarf ihrer Patientinnen und Patienten melden zu können und mit Hilfe der digitalen Plattform innerhalb eines Netzwerkes zeitnah Rückmeldung hinsichtlich passender freier Kapazitäten zu erhalten.
Kriterium 3: Datenspeicherung in elektronischer Patientenakte
Die Speicherung von Daten der Patientinnen und Patienten in deren elektronischer Patientenakte nach § 341 SGB V muss ermöglicht werden. Diese Daten müssen (auf Wunsch des Patienten und/oder berechtigten Angehörigen) auch in anderen digitalen Akten bereitgestellt werden können.
Mit B. Braun optimal aufgestellt!
Gehen Sie das Thema Entlass- und Versorgungsmanagement gemeinsam mit uns an!
Quelle:
1Kufeldt,
Engel, Fahrt; Entwicklung & Nutzung eines auf Routinedaten basierenden
Risikoprofils zur Bewertung der Qualität des Entlass- &
Versorgungsmanagements; interner Bericht; September 2020