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Gesetzliche Rücknahmeverpflichtung
Wir, als nachhaltig orientiertes Unternehmen, kommen unserer gesetzlichen Rücknahmeverpflichtung aus dem Umweltrecht nach und bieten unseren Endkunden und Vertriebspartnern sowie den Behandlungseinrichtungen für Elektro- und Elektronikgeräte die Möglichkeit der Rückgabe und Entsorgung der nachstehenden durch uns hergestellten und in Verkehr gebrachten Verpackungen und Produkte:
Wir, als nachhaltig orientiertes Unternehmen, kommen unserer gesetzlichen Rücknahmeverpflichtung aus dem Umweltrecht nach und bieten unseren Endkunden und Vertriebspartnern sowie den Behandlungseinrichtungen für Elektro- und Elektronikgeräte die Möglichkeit der Rückgabe und Entsorgung der nachstehenden durch uns hergestellten und in Verkehr gebrachten Verpackungen und Produkte:
Bitte laden und verwenden Sie Batterien und Akkumulatoren stets gemäß den Angaben in der jeweiligen Produkt- oder Begleitdokumentation, um vorzeitige Defekte zu vermeiden und um deren Lebensdauer möglichst lange zu erhalten.
Batterien und Akkumulatoren enthalten wertvolle Rohstoffe, die jedoch umwelt- und gesundheitsschädlich sein können, wenn sie nicht ordnungsgemäß gesammelt und entsorgt werden. Die Kennzeichnung von Batterien und Akkumulatoren mit den chemischen Symbolen Hg (Quecksilber), Cd (Cadmium) und Pb (Blei) verweisen auf darin enthaltene Schadstoffe.
Gemäß § 6 BattDG sind Endnutzer verpflichtet, Altbatterien und -akkumulatoren getrennt von anderen Abfallströmen einschließlich gemischter Siedlungsabfälle zu entsorgen. Batterien, Akkumulatoren, Elektro- und Elektronikgeräte dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden. Sie finden deshalb in der Begleitdokumentation zu Ihrem Produkt das Symbol des durchgestrichenen Abfallbehälters.
Die Endnutzer sowie Vertreiber von Batterien und Akkumulatoren haben diese über eigens dafür vorgesehene separate Sammelstellen zu entsorgen, die vom Hersteller oder einer Organisation für Herstellerverantwortung eingerichtet wurden. In Geräte eingebaute Akkumulatoren können zusammen mit dem Gerät einer Entsorgung zugeführt werden (siehe unter Rückgabe und Entsorgung von Elektrogeräten).
Für die unentgeltliche Rücknahme und Entsorgung der von uns in Verkehr gebrachten Batterien und Akkumulatoren (Geräte- und Industriebatterien gem. Artikel 3, Abs. 1, Ziff. 9 und 13 BattVO) arbeiten wir im Rahmen unserer Herstellerverantwortung mit der GRS Service GmbH als Organisation für Herstellerverantwortung (OfH) zusammen. Altbatterien und -akkumulatoren können daher über die entsprechenden Rücknahmestellen des Systems unentgeltlich zurückgegeben werden.
Sämtliche unserer hergestellten und in Verkehr gebrachten Elektro- und Elektronikgeräte können unseren Servicetechnikern übergeben oder zurückgesendet werden. Hierbei handelt es sich um Elektroaltgeräte im Sinne der Anlage 1 ElektroG (medizinische Klein- und Großgeräte).
Wir möchten Sie als Endnutzer darauf hinweisen, dass Sie zur vom Siedlungsabfall getrennten Erfassung der Elektro- und Elektronikgeräte gemäß § 10 ElektroG verpflichtet sind. Sie finden deshalb in der Begleitdokumentation zu Ihrem Produkt das Symbol des durchgestrichenen Abfallbehälters nach Anlage 3 ElektroG. Darüber hinaus sind Sie dazu verpflichtet, eigenverantwortlich dafür Sorge tragen, dass personenbezogene Daten, die in den Geräten gespeichert sind, gelöscht werden.
Möchten Sie durch uns hergestellte und in Verkehr gebrachte Elektrogeräte an uns zurücksenden und durch uns umweltgerecht und kostenfrei entsorgen lassen, so wenden Sie sich bitte an nachfolgend aufgeführte Serviceadressen.
Sämtliche unserer Verkaufs- und Transportverpackungen werden unentgeltlich zurückgenommen und umweltverträglich verwertet. Dies stellen wir durch unsere Beteiligung an dem Rücknahmesystem für Verpackungen sicher, welches diese in Ihrer Stadt oder Kommune einsammelt. Informationen und Kontaktdaten zur Rücknahme über das System entnehmen Sie bitte diesem Informationsschreiben.