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Human Rights
Insbesondere die Einhaltung von Menschenrechten umfassend zu achten und sicherzustellen ist ein zentrales Anliegen in einer globalisierten Welt mit komplexen Liefer- und Warenströmen. Bei B. Braun verpflichten wir uns über unseren Code of Conduct menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten entlang unserer Wertschöpfungskette einzuhalten.
Um dieses Bekenntnis zu untermauern, hat die B. Braun-Gruppe mit Wirkung vom 1. Oktober 2022 ihren B. Braun Code of Conduct erneuert und eine Unternehmenserklärung zur Achtung der Menschenrechte eingeführt, die alle Geschäftsbereiche der B. Braun-Gruppe sowie die globalen Lieferketten umfasst. Die Erklärung deckt die wichtigsten Bereiche ab, in denen Arbeitnehmer*innen in globalen Lieferketten menschenrechtlichen Risiken ausgesetzt sind.
B. Braun Code of ConductAb 01.01.2023 fallen folgende Unternehmen der B. Braun-Gruppe unter den Anwendungsbereich des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz:
B. Braun Holding GmbH & Co KG
B. Braun Melsungen AG
Aesculap AG
Alle Unternehmen der B. Braun-Gruppe sind verpflichtet nachhaltig im Einklang mit Menschen und Umwelt in unsere Zukunft zu investieren. Das umfassende Risikomanagement der B. Braun-Gruppe trägt zur Identifizierung, Dokumentierung, Bewertung, Überwachung und Bewältigung von Menschenrechts- und Umweltrisiken bei, die in unserem Geschäftsbereich und globalen Lieferketten auftreten können.
Zu denen im Gesetz geforderten Sorgfaltspflichten der B. Braun Gruppe gehört auch die Verankerung von Präventionsmaßnahmen gegenüber unmittelbaren Zulieferern. Mit integrierten Softwarelösungen (z.B. Ecovadis, IntegrityNext) zur Lieferantenqualifizierung und -überwachung sichern die B. Braun-Gesellschaften ihre nachhaltigen Lieferketten.
Der Vorstand der B. Braun-Gruppe ist für die Erfüllung der unternehmerischen Sorgfaltspflicht für Menschenrechte und Umwelt der B.Braun-Gruppe verantwortlich. Die Einhaltung dieser Rechte werden durch effektive Maßnahmen im Rahmen des eingerichteten Compliance Management Systems sichergestellt und etablierte Verantwortlichkeiten in den relevanten Geschäftsprozessen überwachen die Erfüllung der Sorgfaltspflichten.
Das Beschwerdemanagement der B. Braun-Gruppe ermöglicht es Personen über Arbeitsbedingungen zu berichten und menschenrechtliche und umweltrechtliche Risiken und Verletzung zu melden, die durch das Handeln von B. Braun im eigenen Geschäftsbereich oder eines unmittelbaren Zulieferers von B. Braun entstanden sind. Als Teil des Risikomanagement ist das Beschwerdemanagement ein Frühwarnsystem und ein Instrument, um Risiken und Verletzungen zu identifizieren, abzustellen bzw. Präventionsmaßnahmen anzupassen. Von besonderer Bedeutung ist dabei die Einhaltung folgender Grundsätze: