Ernährungstherapie
Wer übernimmt die Kosten?

Ernährungstherapie – Wer übernimmt welche Kosten und worauf habe ich Anspruch?

Wer erkrankt, hat viele Dinge zu verarbeiten, zu organisieren und in Erfahrung zu bringen. Meist ist es gut, wenn man selbst auch ein wenig über finanzielle und rechtliche Fragen informiert ist.

Wer zahlt die Produkte für die Ernährungstherapie?

Ihre Ärztin oder Ihr Arzt kann Ihnen bestimmte Produkte verordnen, um Ihren Ernährungszustand zu verbessern.

Kostenübernahme von enteraler Nahrung

Nach den Regelungen für die gesetzliche Krankenversicherung haben Versicherte nach § 31 SGB V einen Anspruch auf die enterale Ernährung. Durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) wird in den Richtlinien festgelegt, unter welchen Voraussetzungen welche bilanzierten Diäten zur enteralen Ernährung vom Vertragsarzt verordnet werden können (§ 92 Abs. 1 Satz 2 Nr. 6 SGB V).

Trink- und Sondennahrung kann von Ärzt*innen verordnet werden, wenn ...

  • die Fähigkeit, sich „normal“ zu ernähren eingeschränkt oder nicht vorhanden ist.
  • eine geänderte normale Ernährung oder sonstige ärztliche, pflegerische oder ernährungstherapeutische Maßnahmen zur Verbesserung der Ernährungssituation nicht ausreichend sind.

Ist dies gegeben, werden die Kosten für vollbilanzierte Trink- oder Sondennahrung sowie für Hilfsmittel, die Sie zu deren Anwendung benötigen (Spritzen,Leitungen etc.), in der Regel von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen.

Kostenübernahme von parenteralen Ernährungslösungen

Verordnet Ihr Arzt Ihnen eine parenterale Ernährung, übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die Kosten für Arznei-, Verband und Hilfsmittel.
Wie für die Trink- und Sondenenahrung werden die Kosten für Parenterale Ernährung für gesetztlich versicherte Patient*innen übernommen. Die Versicherten haben eine der gesetzlichen Vorgabe entsprechende Zuzahlung zu leisten.

Für Privatversicherte ist entscheidend, was vertraglich vereinbart wurde und somit ist es wichtig, die Regelung zur Kostenersattung bei der jeweiligen Krankenkasse anzufragen.

TIPP: Nutzen Sie die Expertise eines Ansprechpartners, der Sie nicht nur mit allem versorgt, was Sie benötigen, sondern Sie auch in Erstattungsfragen berät und die Kommunikation mit der Krankenkasse für Sie übernimmt. B. Braun HomeCare hilft Ihnen bei Ihrer Ernährungstherapie zu Hause in Fragen rund um die Erstattungsfähigkeit, das Rezeptmanagement und die Versorgung zuhause.

Andrea Zöbele
Pflegeexpertin Stoma-Kontinenz-Wunde, Gesundheits- und Krankenpflegerin, Wundberaterin AWM, Medizinprodukteberaterin

Weitere Informationen & Downloads

Beschreibung Dokument Link
Erstattung enterale Ernährungstherapie Der BVMed-Infoflyer enthält für Ärzte, Krankenkassen, Industrie und Handel eine leicht verständliche Übersicht, die über die sachgerechte Verordnung von enteralen Ernährungsprodukten aufklärt.